Leistungen
  • Beratung in der Schwangerschaft
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Nachsorge
    Das Wochenbett umfasst die ersten acht Wochen nach der Geburt.
    Jede Frau hat in diesem Zeitraum Anspruch auf Hebammenhilfe.
    Diese Leistung wird von den Krankenkassen übernommen.

    Die Hebamme kommt in den ersten 10 Tagen jeden Tag zu Ihnen.
    Nach diesen 10 Tagen kommt die Hebamme individuell zu Ihnen.

    Die Aufgaben der Hebamme umfasst:
    • bei der Mutter:
      • Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
      • Kontrolle der Wundheilungsvorgänge (Naht, Wochenfluss)
      • Anleitung und Hilfestellung beim Stillen
      • Hilfestellung und Anleitung bei der Säuglingspflege
      • Beratung bei der Ernährung
    • beim Kind:
      • Kontrolle des kindlichen Verhaltens
      • Überwachung vom Trinkverhalten & vom kindlichen Gewicht
      • Versorgung des Nabels und Anleitung zur Nabelpflege
      • Beobachtung der Ausscheidung
  • Akupunktur
    • Anwendung in der Schwangerschaft
      (geburtsvorbereitend ab 36. Schwangerschaftswoche)
      • Übelkeit
      • Erbrechen
      • Sodbrennen
      • Schlafstörung
      • Rückenschmerzen
      • Wassereinlagerung
      • Karpaltunnelsyndrom
    • im Wochenbett
      • bei Rückbildungsstörungen
      • Milchstau
      • mangelnde Milchbildung

      Die Akupunktur wird nicht von der Krankenkasse übernommen.